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Für Buchhaltung & kaufmännische Leitung · Bau, GU, Handwerk · § 48b EStG

Freistellungsbescheinigung Software: vor jeder Zahlung klar, ob 15 % einzubehalten sind

Für Buchhaltung und kaufmännische Leitung in Bauunternehmen, Generalunternehmen und Handwerksbetrieben: Bescheinigung erfassen, Gültigkeit vor der Zahlung prüfen, Ablauf überwachen und den Nachweis für Betriebsprüfung und Haftungsfall ablegen. Ohne gültige Bescheinigung sind 15 % einzubehalten (§ 48 EStG), sonst haften Sie für den nicht abgeführten Abzugsbetrag (§ 48a Abs. 3 EStG).

  1. 1 · Rechnung eingegangen
  2. 2 · Bescheinigung gültig?
  3. 3a · Ja: Zahlung frei
  4. 3b · Nein: 15 % einbehalten
  5. 4 · Nachweis abgelegt

Sofort starten · 30 Tage Geld-zurück-Garantie · ab 29 €/Monat (zzgl. USt.)

Hosting DeutschlandKeine Kreditkarte
app.freistellungsmanager.de/dashboard
App-Ansicht: Dashboard mit Ampel-Status, Compliance-Cockpit und Fristen-Kalender
  • Hosting Frankfurt (EU)
  • SSL-verschlüsselt
  • Stripe PCI-DSS
  • ISO-27001-Infra
In 3 Schritten startklar

Von der Bescheinigung zur Erinnerung

Kein IT-Aufwand, keine Schulung. Hochladen, prüfen lassen, rechtzeitig erinnert werden.

1

Konto anlegen

Firmenname, Steuernummer und Finanzamt genügen. Keine Kreditkarte erforderlich.

2

Bescheinigung hochladen

PDF der Freistellungsbescheinigung hochladen. OCR liest Steuernummer, Sicherheitsnummer und Ablaufdatum automatisch aus.

3

Automatisch erinnert werden

60/30/14 Tage vor Ablauf erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung.

Das Problem: Bauabzugsteuer bei abgelaufenen Bescheinigungen

Ohne gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG müssen Bauunternehmen 15% Bauabzugsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Wer noch keine hat: Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG beantragen — Schritt für Schritt erklärt.

  • Liquiditätsproblem für Nachunternehmer
  • Administrativer Aufwand und Haftungsrisiko
  • Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern
  • Verzögerungen im Zahlungsverkehr

Gemeinsam mit Bauunternehmen und Handwerksbetrieben entwickelt — nah am realen §48b-Arbeitsalltag.

Der Unterschied — auf einen Blick

So verändert der Freistellungsmanager Ihren Arbeitsalltag

Ohne Freistellungsmanager

  • Excel-Tabellen manuell pflegen
  • Fristen vergessen, 15% Bauabzugsteuer abführen
  • Stundenlange Suche bei Betriebsprüfungen

Mit Freistellungsmanager

  • Alle Bescheinigungen zentral, Ampelsystem auf einen Blick
  • Automatische Erinnerungen 60/30/14 Tage vor Ablauf
  • Vollständiger Audit-Trail — Nachweise lückenlos geführt

Alles, was Sie brauchen

Jede Funktion löst ein konkretes Problem in Ihrem Arbeitsalltag

Kein Steuerberater nötig
Direkt im Browser — kein Download

Alle Bescheinigungen auf einen Blick — jederzeit, überall

Alle Freistellungsbescheinigungen an einem Ort. Durchsuchbar, sortierbar und jederzeit verfügbar.

Fristen nie verpassen — automatisch informiert 60/30/14 Tage vorher

Automatische Statusanzeige (Grün/Gelb/Rot) und rechtzeitige Erinnerungen vor Ablauf.

ELSTER-Ausfüll-Hilfe für die §48a-Anmeldung

Alle Werte in ELSTER-Formular-Reihenfolge mit Copy-Buttons — Bauabzugsteuer anmelden ohne Suchen und Abtippen.

PDFs automatisch auslesen — kein manuelles Abtippen mehr

Automatisches Auslesen von Steuernummern, Gültigkeitsdaten und Finanzämtern aus PDFs.

Nachweise für Betriebsprüfungen lückenlos führen

Vollständige Nachweiskette für Betriebsprüfungen: Audit-Log, SHA-256-Dateinachweis je Bescheinigung und DATEV-kompatibler Export.

Rechnet die Bauabzugsteuer richtig — 15 % auf die Gegenleistung

Bemessung nach §48 Abs. 3 EStG auf Netto + Umsatzsteuer (brutto) statt des verbreiteten Netto-Fehlers — inklusive §48 Abs. 2 Bagatellgrenzen-Prognose je Projekt.

Ihre Daten sicher in Deutschland

Hosting in Deutschland. Multi-Tenant-Architektur mit Row Level Security.

Datenschutz & Compliance — made in Germany

Hosting in Deutschland — kein US-Cloudanbieter
AV-Vertrag inklusive — Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Lückenloser Audit-Trail — jede Änderung protokolliert
Row-Level Security — strikte Mandantentrennung

Vertrauen, das zählt

Sicherheit und Zuverlässigkeit für Ihren Betrieb

Hosting in der EU

Datenbank in Frankfurt (eu-central-1)

Ende-zu-Ende verschlüsselt

SSL-gesichert, Row Level Security

Deutschsprachiger Support

Echte Menschen, keine Bots

Made in Germany

Software für das deutsche Baurecht

Mehr als nur Verwaltung

Der Freistellungsmanager prüft Freistellungen automatisch und erinnert rechtzeitig vor jedem Ablauf.

Zeit sparen

Keine manuelle Excel-Verwaltung mehr. Alles zentral, automatisch und in Echtzeit verfügbar.

Fristen im Blick

Automatische Erinnerungen 60, 30 und 14 Tage vor Ablauf.

Lückenlos dokumentiert

Lückenlose Dokumentation und Audit-Trail für Betriebsprüfungen und Nachweise.

Rechenbeispiel

Rechnungssumme Nachunternehmer0 €
Bauabzugsteuer (15%)- 0 €
Mit Freistellungsbescheinigung0 €

Sie sparen die Abführung von 0 € ans Finanzamt

* Bei einem Jahresumsatz von 500.000 € mit Nachunternehmern können Sie so bis zu 0 € Liquidität schonen.

Bereit für die automatische Freistellungsprüfung?

Testen Sie den Freistellungsmanager direkt in der Live-Demo — Zugang per E-Mail-Link.

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Sofort starten · monatlich kündbar · 30 Tage Geld-zurück-Garantie

Einfache, transparente Preise

Monatlich kündbar, 30 Tage Geld-zurück-Garantie

ab 29 €/Monat

zzgl. USt.

  • Starter: 29 €/Monat — bis 15 Nachunternehmer
  • Professional: 79 €/Monat — bis 100 Nachunternehmer, inkl. Bauabzugsteuer-Modul, ELSTER-§48a-Anmeldung & DATEV-Export
  • Enterprise: 249 €/Monat — unbegrenzte Nachunternehmer
  • 30 Tage Geld-zurück-Garantie
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Häufige Fragen

Alles, was Sie vor dem Start wissen möchten

Kann ich den Freistellungsmanager vorab testen?
Ja: Die Live-Demo fordern Sie per E-Mail-Link an und testen den Freistellungsmanager mit Beispieldaten und vollem Funktionsumfang. Danach starten Sie ab 29 €/Monat (zzgl. USt.) — monatlich kündbar, mit 30 Tagen Geld-zurück-Garantie.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Alle Daten werden ausschließlich in Deutschland gehostet. Wir nutzen Server mit Row Level Security — Ihre Daten sind strikt von anderen Mandanten getrennt.
Kann ich meine Daten jederzeit exportieren?
Ja. Sie können alle Ihre Freistellungsbescheinigungen und Daten jederzeit vollständig exportieren — als PDF oder strukturiertem Datenexport. Kein Lock-in, keine versteckten Hürden.
Wie läuft die Einrichtung ab?
Konto anlegen, erste Freistellungsbescheinigung hochladen — das System liest Steuernummer und Gültigkeitsdatum automatisch per OCR aus. Kein IT-Aufwand, keine Schulung nötig.
Gibt es deutschsprachigen Support?
Ja, unser Support ist ausschließlich deutschsprachig. Echte Menschen, keine Bots. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden — per E-Mail und Chat.
Was ist eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG?
Eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist ein amtliches Dokument des zuständigen Finanzamts, das bestätigt, dass ein Nachunternehmer seinen steuerlichen Pflichten nachkommt. Mit einer gültigen Bescheinigung entfällt die Pflicht des Auftraggebers, 15 % der Gegenleistung (Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer, §48 Abs. 3 EStG) als Bauabzugsteuer einzubehalten. Sie ist bis zu 3 Jahre gültig und kann über das Abfrageportal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) geprüft werden.
Wie vermeidet man die Bauabzugsteuer?
Die Bauabzugsteuer nach §48 EStG lässt sich vollständig vermeiden, wenn der Nachunternehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG vorlegt. Zusätzlich entfällt die Abzugspflicht, wenn die Bagatellgrenzen der Brutto-Gegenleistung nicht überschritten werden (5.000 € pro Nachunternehmer und Kalenderjahr; 15.000 €, wenn der Auftraggeber ausschließlich umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze erbringt, §48 Abs. 2 EStG). Der Freistellungsmanager überwacht alle Bescheinigungen automatisch und erinnert rechtzeitig vor dem Ablauf.

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Gehostet auf zertifizierter Cloud (ISO 27001 / SOC 2)

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Datenschutz von Anfang an mitgedacht

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