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Bauabzugsteuer-Rechner

Berechnen Sie schnell und einfach die Bauabzugsteuer nach §48b EStG

Eingabe

Wichtig: Die Bauabzugsteuer von 15% wird vom Nettobetrag berechnet, nicht vom Bruttobetrag!

* Dieser Rechner dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Für verbindliche steuerrechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

Ergebnis

Geben Sie einen Betrag ein und klicken Sie auf "Berechnen"

So funktioniert die Berechnung

Was ist die Bauabzugsteuer?

Die Bauabzugsteuer nach §48b EStG verpflichtet Auftraggeber von Bauleistungen, 15% der Netto-Vergütung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen – sofern der Nachunternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.

Rechenbeispiel

Ein Bauunternehmen beauftragt einen Elektriker mit Arbeiten für 10.000 € (netto):

Netto-Auftragssumme10.000,00 €
+ 19% MwSt.1.900,00 €
= Brutto11.900,00 €
- Bauabzugsteuer (15% von netto)1.500,00 €
Zahlung an Elektriker10.400,00 €

Der Elektriker erhält also nur 10.400 € statt 11.900 €. Die 1.500 € muss das Bauunternehmen bis zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt überweisen.

💡 So vermeiden Sie die Bauabzugsteuer:

Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung entfällt die Einbehaltungspflicht vollständig. Der Nachunternehmer erhält dann die vollen 11.900 €.

Wichtige Hinweise

  • Die 15% werden vom Nettobetrag berechnet, nicht vom Bruttobetrag
  • Meldung und Abführung bis 10. des Folgemonats
  • Bei Leistungen unter 5.000 € (netto) pro Jahr entfällt die Bauabzugsteuer
  • Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Einbehaltung

Freistellungen digital verwalten

Nie wieder Bauabzugsteuer einbehalten müssen – mit automatischer Überwachung von Freistellungsbescheinigungen.