Bauabzugsteuer-Rechner
Berechnen Sie schnell und einfach die Bauabzugsteuer nach §48b EStG
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Wichtig: Die Bauabzugsteuer von 15% wird vom Nettobetrag berechnet, nicht vom Bruttobetrag!
* Dieser Rechner dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Für verbindliche steuerrechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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So funktioniert die Berechnung
Was ist die Bauabzugsteuer?
Die Bauabzugsteuer nach §48b EStG verpflichtet Auftraggeber von Bauleistungen, 15% der Netto-Vergütung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen – sofern der Nachunternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.
Rechenbeispiel
Ein Bauunternehmen beauftragt einen Elektriker mit Arbeiten für 10.000 € (netto):
| Netto-Auftragssumme | 10.000,00 € |
| + 19% MwSt. | 1.900,00 € |
| = Brutto | 11.900,00 € |
| - Bauabzugsteuer (15% von netto) | 1.500,00 € |
| Zahlung an Elektriker | 10.400,00 € |
Der Elektriker erhält also nur 10.400 € statt 11.900 €. Die 1.500 € muss das Bauunternehmen bis zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt überweisen.
💡 So vermeiden Sie die Bauabzugsteuer:
Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung entfällt die Einbehaltungspflicht vollständig. Der Nachunternehmer erhält dann die vollen 11.900 €.
Wichtige Hinweise
- Die 15% werden vom Nettobetrag berechnet, nicht vom Bruttobetrag
- Meldung und Abführung bis 10. des Folgemonats
- Bei Leistungen unter 5.000 € (netto) pro Jahr entfällt die Bauabzugsteuer
- Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Einbehaltung
Freistellungen digital verwalten
Nie wieder Bauabzugsteuer einbehalten müssen – mit automatischer Überwachung von Freistellungsbescheinigungen.
