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Rückblick & Status: Verfahrensänderungen rund um die Freistellungsbescheinigung seit August 2025

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Quellenlage

Die hier zusammengefassten Verfahrensänderungen basieren auf öffentlichen Ankündigungen einzelner Finanzverwaltungen und Branchenmeldungen aus dem Jahr 2025. Eine bundesweit einheitliche, offizielle BMF-Verlautbarung lag uns zum Zeitpunkt der Zusammenstellung nicht vor. Praxis und Bearbeitungszeiten können je nach Finanzamt abweichen. Bitte klären Sie konkrete Fragen immer mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.

Stichtag der Umstellung: 06. August 2025

Verfahrensumstellung seit 06.08.2025: Was sich bei Freistellungsbescheinigungen geändert hat

Seit dem 6. August 2025 berichten viele Finanzämter, dass Freistellungsbescheinigungen nicht mehr direkt vor Ort ausgehändigt, sondern nur noch postalisch oder elektronisch zugestellt werden. Was das in der Praxis für Bauunternehmer bedeutet — und worauf Sie heute achten sollten.

8 Min. LesezeitUpdate: Mai 2026
Aktueller Status
Umstellung seit 06.08.2025 wirksam

Die unten beschriebenen Verfahrensanpassungen sind nach unserer Recherche seit dem genannten Stichtag in vielen Finanzämtern wirksam. Bestehende Freistellungsbescheinigungen, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, behalten bis zu ihrem aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Was ändert sich konkret?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1

Keine sofortige Aushändigung mehr

Bisher: Freistellungsbescheinigungen konnten nach Bearbeitung direkt vor Ort beim Finanzamt abgeholt werden.

Ab 06.08.2025: Die Bescheinigungen werden nur noch per Post oder elektronisch zugestellt. Eine persönliche Abholung ist nicht mehr möglich.

2

Längere Bearbeitungszeiten

Die Finanzämter empfehlen ausdrücklich, Anträge frühzeitig einzureichen, da mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Expertenschätzung:

Bearbeitungszeit könnte von 4-8 Wochen auf 6-10 Wochen steigen.

3

Elektronische Meldepflicht bereits ab 01.01.2025

Bereits seit 1. Januar 2025: Die Bauabzugsteuer muss nur noch elektronisch bis zum 10. Tag nach Ende des Monats gemeldet werden. Papierform nur noch in Härtefällen.

Warum diese Änderung?

Die Änderung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzverwaltung. Ziele sind:

  • Effizienzsteigerung durch digitale Prozesse
  • Reduzierung des Publikumsverkehrs in Finanzämtern
  • Vereinheitlichung der Verfahren bundesweit
  • Bessere Nachvollziehbarkeit und Dokumentation

Auswirkungen auf Ihr Unternehmen

⚠️ Risiken

  • Längere Wartezeiten bei Neubeantragungen
  • Liquiditätsengpässe durch verzögerte Freistellungen
  • 15% Bauabzugsteuer bei abgelaufener Freistellung
  • Projektverzögerungen bei fehlenden Bescheinigungen

✓ Chancen

  • Elektronischer Zugang (schneller als Post)
  • Digitale Archivierung statt Papierkram
  • Automatische Erinnerungen bei digitaler Verwaltung
  • Weniger Behördengänge nötig

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Standardmaßnahmen für Ihre Freistellungs-Verwaltung:

  1. 1.
    Freistellungen prüfen: Wann läuft Ihre aktuelle Freistellung ab?
  2. 2.
    Verlängerung rechtzeitig beantragen: Läuft Ihre Freistellung in den nächsten 3-4 Monaten ab? Stellen Sie den Verlängerungsantrag möglichst frühzeitig, um Bearbeitungszeiten und Postlaufzeiten einzukalkulieren.
  3. 3.
    Nachunternehmer informieren: Fordern Sie von allen Nachunternehmern aktuelle Freistellungen an.
  4. 4.
    Dokumentation sichern: Archivieren Sie alle aktuellen Freistellungen digital.

Strukturelle Empfehlungen:

Digitale Verwaltung einführen

Stellen Sie auf digitale Freistellungs-Verwaltung um. Vorteile:

  • ✓ Automatische Erinnerungen 90, 60, 30 Tage vor Ablauf
  • ✓ Zentrale Übersicht aller Freistellungen
  • ✓ Ampel-System (grün/gelb/rot)
  • ✓ Audit-Trail für Betriebsprüfungen

Prozesse anpassen

Passen Sie Ihre internen Prozesse an die aktuellen Bearbeitungszeiten an. Planen Sie mindestens 10 Wochen Vorlauf zwischen Antrag und Verfügbarkeit der Bescheinigung ein.

Team schulen

Informieren Sie Ihr Team über das geänderte Verfahren: Es gibt keine sofortige Aushändigung mehr — Postlaufzeit oder elektronische Zustellung müssen eingeplant werden.

Chronologie der Verfahrensumstellung

1
Bis Anfang 2025
Bisheriges Verfahren
  • • Persönliche Abholung beim Finanzamt möglich
  • • Bearbeitungszeit häufig 4-8 Wochen
  • • Postversand auf Wunsch
2
Frühjahr / Sommer 2025
Ankündigung
  • • Einzelne Finanzverwaltungen kündigen Verfahrensumstellung an
  • • Branchenmeldungen weisen auf neuen Stichtag hin
  • • Empfehlung: Verlängerungsanträge frühzeitig einreichen
06. August 2025
Stichtag der Umstellung

Ab diesem Datum berichten viele Finanzämter, dass Bescheinigungen nicht mehr direkt vor Ort, sondern nur noch per Post oder elektronisch zugestellt werden.

Heute
Aktuelle Praxis
  • • Anträge mit ausreichend Vorlauf einreichen (typisch mindestens 10 Wochen vor Bedarf)
  • • Bestehende Bescheinigungen gelten bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiter
  • • Digitale Verwaltung verhindert Fristversäumnisse

Häufig gestellte Fragen

Was hat sich seit 06.08.2025 bei Freistellungsbescheinigungen geändert?

Seit dem 6. August 2025 berichten viele Finanzämter, dass Freistellungsbescheinigungen nicht mehr sofort vor Ort ausgehändigt werden. Die Bescheinigungen werden in der Praxis nur noch per Post oder elektronisch zugestellt. Es handelt sich um eine Verfahrensumstellung, nicht um eine materielle Änderung des §48b EStG.

Wie lange dauert die Bearbeitung aktuell?

Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Finanzamt ab. Branchenmeldungen sprechen von 6-10 Wochen statt der zuvor üblichen 4-8 Wochen. Wir empfehlen, Anträge mindestens 3 Monate vor Ablauf der bisherigen Freistellung einzureichen. Bitte fragen Sie zur konkreten Dauer bei Ihrem Finanzamt nach.

Gilt meine bestehende Freistellungsbescheinigung weiter?

Ja, alle vor dem 6. August 2025 ausgestellten Freistellungsbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Die Verfahrensumstellung betrifft nur Neubeantragungen und Verlängerungen ab diesem Datum.

Was sollte ich jetzt beachten?

Prüfen Sie regelmäßig das Ablaufdatum Ihrer Freistellung. Läuft sie in den nächsten 3-4 Monaten ab, beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig, um Bearbeitungszeiten beim Finanzamt einzukalkulieren. Informieren Sie auch Ihre Nachunternehmer und planen Sie für den Erhalt der Bescheinigung Postlaufzeit oder einen elektronischen Zustellweg ein.

Digitale Lösung: So sind Sie vorbereitet

Die Gesetzesänderung macht deutlich: Digitale Verwaltung ist kein "Nice-to-have" mehr, sondern essentiell für Compliance. Eine moderne Software hilft Ihnen:

Automatische Erinnerungen

90, 60, 30 Tage vor Ablauf – nie wieder Fristen verpassen

Ampel-System

Grün/Gelb/Rot – Status auf einen Blick

Audit-Trail

Lückenlose Dokumentation für Prüfungen

Bereiten Sie sich jetzt vor!

Der Freistellungs-Manager hilft Ihnen, die Gesetzesänderung stressfrei zu meistern. Mit automatischen Erinnerungen, Ampel-System und Audit-Trail sind Sie optimal vorbereitet.

Bleiben Sie informiert

Die Gesetzesänderung ist komplex und Details können sich noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden:

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