⚠️ Wichtiger Hinweis zur Gesetzesänderung
Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf aktuellen Ankündigungen der Finanzverwaltung (Stand: Januar 2025). Bitte prüfen Sie die Details selbstständig bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.
Gesetzesänderung ab 06.08.2025: Was sich bei Freistellungsbescheinigungen ändert
Ab dem 6. August 2025 treten wichtige Änderungen bei der Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen in Kraft. Die Bearbeitungszeit verlängert sich erheblich. Handeln Sie jetzt!
Noch ca. 7 Monate Zeit! Nutzen Sie diese Frist, um Ihre Freistellungen zu prüfen und ggf. Verlängerungen zu beantragen, bevor die neuen Regelungen greifen.
Was ändert sich konkret?
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Keine sofortige Aushändigung mehr
Bisher: Freistellungsbescheinigungen konnten nach Bearbeitung direkt vor Ort beim Finanzamt abgeholt werden.
Ab 06.08.2025: Die Bescheinigungen werden nur noch per Post oder elektronisch zugestellt. Eine persönliche Abholung ist nicht mehr möglich.
Längere Bearbeitungszeiten
Die Finanzämter empfehlen ausdrücklich, Anträge frühzeitig einzureichen, da mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Expertenschätzung:
Bearbeitungszeit könnte von 4-8 Wochen auf 6-10 Wochen steigen.
Elektronische Meldepflicht bereits ab 01.01.2025
Bereits seit 1. Januar 2025: Die Bauabzugsteuer muss nur noch elektronisch bis zum 10. Tag nach Ende des Monats gemeldet werden. Papierform nur noch in Härtefällen.
Warum diese Änderung?
Die Änderung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzverwaltung. Ziele sind:
- Effizienzsteigerung durch digitale Prozesse
- Reduzierung des Publikumsverkehrs in Finanzämtern
- Vereinheitlichung der Verfahren bundesweit
- Bessere Nachvollziehbarkeit und Dokumentation
Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
⚠️ Risiken
- •Längere Wartezeiten bei Neubeantragungen
- •Liquiditätsengpässe durch verzögerte Freistellungen
- •15% Bauabzugsteuer bei abgelaufener Freistellung
- •Projektverzögerungen bei fehlenden Bescheinigungen
✓ Chancen
- •Elektronischer Zugang (schneller als Post)
- •Digitale Archivierung statt Papierkram
- •Automatische Erinnerungen bei digitaler Verwaltung
- •Weniger Behördengänge nötig
Handlungsempfehlungen: Das sollten Sie JETZT tun
Sofortmaßnahmen (diese Woche!):
- 1.Freistellungen prüfen: Wann läuft Ihre aktuelle Freistellung ab?
- 2.Verlängerung beantragen: Läuft Ihre Freistellung vor August 2026 ab? Beantragen Sie JETZT die Verlängerung!
- 3.Nachunternehmer informieren: Fordern Sie von allen Nachunternehmern aktuelle Freistellungen an.
- 4.Dokumentation sichern: Archivieren Sie alle aktuellen Freistellungen digital.
Mittelfristig (bis August 2025):
Digitale Verwaltung einführen
Nutzen Sie die Zeit bis August, um auf digitale Freistellungsverwaltung umzustellen. Vorteile:
- ✓ Automatische Erinnerungen 90, 60, 30 Tage vor Ablauf
- ✓ Zentrale Übersicht aller Freistellungen
- ✓ Ampel-System (grün/gelb/rot)
- ✓ Audit-Trail für Betriebsprüfungen
Prozesse anpassen
Passen Sie Ihre internen Prozesse an die längeren Bearbeitungszeiten an. Planen Sie mindestens 10 Wochen Vorlauf ein.
Team schulen
Informieren Sie Ihr Team über die Änderungen. Alle müssen wissen: Ab August 2025 gelten neue Fristen!
Timeline: So bereiten Sie sich optimal vor
- • Alle Freistellungen prüfen
- • Verlängerungen beantragen (vor August 2025-Änderung!)
- • Digitale Lösung evaluieren
- • Digitale Verwaltung implementieren
- • Team schulen
- • Prozesse dokumentieren
- • Finale Prüfung aller Freistellungen
- • Letzte Anträge vor Änderung einreichen
- • Nachunternehmer-Status klären
Ab diesem Datum gelten die neuen Regelungen. Alle Anträge ab diesem Datum unterliegen den längeren Bearbeitungszeiten.
Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich ab 06.08.2025 bei Freistellungsbescheinigungen?
Ab dem 6. August 2025 können Freistellungsbescheinigungen nicht mehr sofort vor Ort beim Finanzamt ausgehändigt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Bescheinigungen nur noch per Post oder elektronisch zugestellt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung nach der Änderung?
Die genaue Bearbeitungszeit ist noch nicht final kommuniziert, aber Experten rechnen mit 6-10 Wochen statt der bisherigen 4-8 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung (mindestens 3 Monate vor Bedarf) wird dringend empfohlen.
Gilt meine bestehende Freistellungsbescheinigung weiter?
Ja, alle vor dem 6. August 2025 ausgestellten Freistellungsbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Die Änderung betrifft nur Neubeantragungen und Verlängerungen ab diesem Datum.
Was sollte ich jetzt tun?
Prüfen Sie sofort das Ablaufdatum Ihrer Freistellung. Läuft sie in den nächsten 12 Monaten ab, beantragen Sie die Verlängerung JETZT, um noch von der schnelleren Bearbeitung zu profitieren. Informieren Sie auch Ihre Nachunternehmer.
Digitale Lösung: So sind Sie vorbereitet
Die Gesetzesänderung macht deutlich: Digitale Verwaltung ist kein "Nice-to-have" mehr, sondern essentiell für Compliance. Eine moderne Software hilft Ihnen:
Automatische Erinnerungen
90, 60, 30 Tage vor Ablauf – nie wieder Fristen verpassen
Ampel-System
Grün/Gelb/Rot – Status auf einen Blick
Audit-Trail
Lückenlose Dokumentation für Prüfungen
Bereiten Sie sich jetzt vor!
Der Freistellungs-Manager hilft Ihnen, die Gesetzesänderung stressfrei zu meistern. Mit automatischen Erinnerungen, Ampel-System und Audit-Trail sind Sie optimal vorbereitet.
Bleiben Sie informiert
Die Gesetzesänderung ist komplex und Details können sich noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden:
Newsletter abonnieren
Erhalten Sie Updates zur Gesetzesänderung, Handlungsempfehlungen und Best Practices direkt in Ihr Postfach.
