Beta-Version: Diese Software befindet sich in der Testphase. Funktionen können sich ändern. Bitte erstellen Sie regelmäßig Backups Ihrer Bescheinigungen. Mehr erfahren

WICHTIG: Gesetzesänderung ab 06. August 2025 – Längere Bearbeitungszeiten bei Freistellungen!

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Gesetzesänderung

Die auf dieser Seite dargestellten Informationen basieren auf aktuellen Ankündigungen der Finanzverwaltung (Stand: Januar 2025). Bitte prüfen Sie die Details selbstständig bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.

Inkrafttreten: 06. August 2025

Gesetzesänderung ab 06.08.2025: Was sich bei Freistellungsbescheinigungen ändert

Ab dem 6. August 2025 treten wichtige Änderungen bei der Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen in Kraft. Die Bearbeitungszeit verlängert sich erheblich. Handeln Sie jetzt!

8 Min. LesezeitDringend: Handlungsbedarf!
Countdown zur Änderung
6. August 2025

Noch ca. 7 Monate Zeit! Nutzen Sie diese Frist, um Ihre Freistellungen zu prüfen und ggf. Verlängerungen zu beantragen, bevor die neuen Regelungen greifen.

Was ändert sich konkret?

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

1

Keine sofortige Aushändigung mehr

Bisher: Freistellungsbescheinigungen konnten nach Bearbeitung direkt vor Ort beim Finanzamt abgeholt werden.

Ab 06.08.2025: Die Bescheinigungen werden nur noch per Post oder elektronisch zugestellt. Eine persönliche Abholung ist nicht mehr möglich.

2

Längere Bearbeitungszeiten

Die Finanzämter empfehlen ausdrücklich, Anträge frühzeitig einzureichen, da mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.

Expertenschätzung:

Bearbeitungszeit könnte von 4-8 Wochen auf 6-10 Wochen steigen.

3

Elektronische Meldepflicht bereits ab 01.01.2025

Bereits seit 1. Januar 2025: Die Bauabzugsteuer muss nur noch elektronisch bis zum 10. Tag nach Ende des Monats gemeldet werden. Papierform nur noch in Härtefällen.

Warum diese Änderung?

Die Änderung ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Finanzverwaltung. Ziele sind:

  • Effizienzsteigerung durch digitale Prozesse
  • Reduzierung des Publikumsverkehrs in Finanzämtern
  • Vereinheitlichung der Verfahren bundesweit
  • Bessere Nachvollziehbarkeit und Dokumentation

Auswirkungen auf Ihr Unternehmen

⚠️ Risiken

  • Längere Wartezeiten bei Neubeantragungen
  • Liquiditätsengpässe durch verzögerte Freistellungen
  • 15% Bauabzugsteuer bei abgelaufener Freistellung
  • Projektverzögerungen bei fehlenden Bescheinigungen

✓ Chancen

  • Elektronischer Zugang (schneller als Post)
  • Digitale Archivierung statt Papierkram
  • Automatische Erinnerungen bei digitaler Verwaltung
  • Weniger Behördengänge nötig

Handlungsempfehlungen: Das sollten Sie JETZT tun

Sofortmaßnahmen (diese Woche!):

  1. 1.
    Freistellungen prüfen: Wann läuft Ihre aktuelle Freistellung ab?
  2. 2.
    Verlängerung beantragen: Läuft Ihre Freistellung vor August 2026 ab? Beantragen Sie JETZT die Verlängerung!
  3. 3.
    Nachunternehmer informieren: Fordern Sie von allen Nachunternehmern aktuelle Freistellungen an.
  4. 4.
    Dokumentation sichern: Archivieren Sie alle aktuellen Freistellungen digital.

Mittelfristig (bis August 2025):

Digitale Verwaltung einführen

Nutzen Sie die Zeit bis August, um auf digitale Freistellungsverwaltung umzustellen. Vorteile:

  • ✓ Automatische Erinnerungen 90, 60, 30 Tage vor Ablauf
  • ✓ Zentrale Übersicht aller Freistellungen
  • ✓ Ampel-System (grün/gelb/rot)
  • ✓ Audit-Trail für Betriebsprüfungen

Prozesse anpassen

Passen Sie Ihre internen Prozesse an die längeren Bearbeitungszeiten an. Planen Sie mindestens 10 Wochen Vorlauf ein.

Team schulen

Informieren Sie Ihr Team über die Änderungen. Alle müssen wissen: Ab August 2025 gelten neue Fristen!

Timeline: So bereiten Sie sich optimal vor

Januar - März 2025
Status: In Bearbeitung
  • • Alle Freistellungen prüfen
  • • Verlängerungen beantragen (vor August 2025-Änderung!)
  • • Digitale Lösung evaluieren
2
April - Juni 2025
Vorbereitung
  • • Digitale Verwaltung implementieren
  • • Team schulen
  • • Prozesse dokumentieren
3
Juli 2025
Letzte Chance
  • • Finale Prüfung aller Freistellungen
  • • Letzte Anträge vor Änderung einreichen
  • • Nachunternehmer-Status klären
!
06. August 2025
STICHTAG: Änderung tritt in Kraft

Ab diesem Datum gelten die neuen Regelungen. Alle Anträge ab diesem Datum unterliegen den längeren Bearbeitungszeiten.

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich ab 06.08.2025 bei Freistellungsbescheinigungen?

Ab dem 6. August 2025 können Freistellungsbescheinigungen nicht mehr sofort vor Ort beim Finanzamt ausgehändigt werden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, da die Bescheinigungen nur noch per Post oder elektronisch zugestellt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung nach der Änderung?

Die genaue Bearbeitungszeit ist noch nicht final kommuniziert, aber Experten rechnen mit 6-10 Wochen statt der bisherigen 4-8 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung (mindestens 3 Monate vor Bedarf) wird dringend empfohlen.

Gilt meine bestehende Freistellungsbescheinigung weiter?

Ja, alle vor dem 6. August 2025 ausgestellten Freistellungsbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum. Die Änderung betrifft nur Neubeantragungen und Verlängerungen ab diesem Datum.

Was sollte ich jetzt tun?

Prüfen Sie sofort das Ablaufdatum Ihrer Freistellung. Läuft sie in den nächsten 12 Monaten ab, beantragen Sie die Verlängerung JETZT, um noch von der schnelleren Bearbeitung zu profitieren. Informieren Sie auch Ihre Nachunternehmer.

Digitale Lösung: So sind Sie vorbereitet

Die Gesetzesänderung macht deutlich: Digitale Verwaltung ist kein "Nice-to-have" mehr, sondern essentiell für Compliance. Eine moderne Software hilft Ihnen:

Automatische Erinnerungen

90, 60, 30 Tage vor Ablauf – nie wieder Fristen verpassen

Ampel-System

Grün/Gelb/Rot – Status auf einen Blick

Audit-Trail

Lückenlose Dokumentation für Prüfungen

Bereiten Sie sich jetzt vor!

Der Freistellungs-Manager hilft Ihnen, die Gesetzesänderung stressfrei zu meistern. Mit automatischen Erinnerungen, Ampel-System und Audit-Trail sind Sie optimal vorbereitet.

Bleiben Sie informiert

Die Gesetzesänderung ist komplex und Details können sich noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden:

Newsletter abonnieren

Erhalten Sie Updates zur Gesetzesänderung, Handlungsempfehlungen und Best Practices direkt in Ihr Postfach.