Freistellungsbescheinigung beantragen: Schritt-für-Schritt
So erhalten Sie Ihre Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG vom Finanzamt
Voraussetzungen für die Freistellung
Um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gewerbeanmeldung: Ihr Gewerbe muss ordnungsgemäß angemeldet sein
- Steuernummer: Sie benötigen eine gültige Steuernummer
- Keine Steuerrückstände: Alle Steuern müssen pünktlich gezahlt sein
- Regelmäßige Steuererklärungen: Abgabe von Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen
- Bauleistungen: Ihr Unternehmen muss Bauleistungen erbringen
Benötigte Unterlagen
Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie
- ✓ Antragsformular (beim Finanzamt oder über ELSTER)
- ✓ Kopie der Gewerbeanmeldung
- ✓ Handelsregisterauszug (bei GmbH, UG, AG – nicht älter als 3 Monate)
- ✓ Nachweis der Steuernummer
- ✓ Umsatzsteuererklärungen der letzten 3 Jahre
- ✓ Einkommens-/Körperschaftsteuererklärungen der letzten 3 Jahre
- ✓ Negativbescheinigung (keine Steuerrückstände)
- ✓ Ggf. Vollmacht bei Steuerberater-Antrag
Antragsformular ausfüllen
Das Formular "Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug nach §48b EStG" erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder über das ELSTER-Portal.
Wichtige Angaben im Formular:
- Firmendaten: Exakte Schreibweise wie im Handelsregister
- Steuernummer: Ihre vollständige Steuernummer
- Geschäftsführung: Namen und Geburtsdaten aller Geschäftsführer
- Tätigkeitsbereich: Beschreibung der Bauleistungen
- Voraussichtlicher Jahresumsatz: Schätzung für das laufende Jahr
⚠️ Häufige Fehler vermeiden:
- Unvollständige Angaben führen zu Rückfragen und Verzögerungen
- Firmenname muss exakt mit Handelsregistereintrag übereinstimmen
- Alle geforderten Anlagen beifügen
Antrag einreichen
Sie haben zwei Möglichkeiten, den Antrag einzureichen:
1. Postalisch
Senden Sie den vollständigen Antrag mit allen Unterlagen per Post an Ihr zuständiges Finanzamt.
2. Online über ELSTER
Über das ELSTER-Portal können Sie den Antrag digital einreichen. Vorteile:
- Schnellere Bearbeitung
- Automatische Eingangsbestätigung
- Nachverfolgung des Status
- Digitale Signatur möglich
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt beträgt in der Regel 4-8 Wochen. In Einzelfällen (z.B. bei Rückfragen oder komplexen Sachverhalten) kann es auch länger dauern.
💡 Praxis-Tipp:
Beantragen Sie die Freistellung sofort nach der Gewerbeanmeldung – noch bevor der erste Auftrag kommt. So vermeiden Sie Verzögerungen und Liquiditätsengpässe.
Gültigkeit und Verlängerung
Die Freistellungsbescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt.
Wichtige Fristen für die Verlängerung:
- 3 Monate vor Ablauf: Verlängerung beantragen
- 2 Monate vor Ablauf: Nachfassen beim Finanzamt
- Bei Ablauf: Neue Freistellung muss vorliegen, sonst droht Bauabzugsteuer
⚠️ Achtung:
Die Verlängerung dauert genauso lange wie der Erstantrag (4-8 Wochen)! Planen Sie rechtzeitig.
Kosten
Die Beantragung einer Freistellungsbescheinigung ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an.
Was tun bei Ablehnung?
Wird Ihr Antrag abgelehnt, kann das folgende Gründe haben:
- Steuerrückstände
- Nicht abgegebene Steuererklärungen
- Zweifel an der Zuverlässigkeit
- Unvollständige Unterlagen
Bei Ablehnung:
- Ablehnungsgründe klären
- Mängel beseitigen (z.B. Steuerrückstände zahlen)
- Neuen Antrag stellen
- Ggf. Einspruch einlegen
Digitale Verwaltung nach Erhalt
Nach Erhalt der Freistellungsbescheinigung ist es wichtig, das Ablaufdatum zu überwachen:
- Kopien an alle Auftraggeber senden
- Digitale Erinnerungen einrichten
- Verlängerung rechtzeitig vorbereiten
Nie wieder Fristen verpassen
Der Freistellungs-Manager erinnert Sie automatisch 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf.
Kostenlos testenZusammenfassung
- ✓ Antrag sofort nach Gewerbeanmeldung stellen
- ✓ Alle Unterlagen vollständig einreichen
- ✓ 4-8 Wochen Bearbeitungszeit einplanen
- ✓ Gültigkeit: 3 Jahre
- ✓ Verlängerung 3 Monate vor Ablauf beantragen
- ✓ Digitale Verwaltung nutzen für automatische Erinnerungen
