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Speziell für Handwerksbetriebe

Freistellungs-Manager für Handwerksbetriebe

Keine Excel-Listen mehr. Keine abgelaufenen Freistellungen. Keine 15% Bauabzugsteuer. Endlich eine Lösung, die für KMUs gemacht ist.

Setup in 30 Min.
Starter ab 29 €/Monat zzgl. USt.
Live-Demo ohne Anmeldung

Kennen Sie das Problem?

Typische Situation:

  • ✗ Excel-Liste mit 20+ Nachunternehmern
  • ✗ Freistellungen in verschiedenen Ordnern
  • ✗ Keine automatischen Erinnerungen
  • ✗ Erst bei Zahlung bemerkt: Freistellung abgelaufen!
  • ✗ 15% einbehalten und abführen (Liquiditätsproblem)

Die Konsequenzen:

  • → Nachunternehmer verärgert (will sein Geld)
  • → Verwaltungsaufwand (Bauabzugsteuer-Anmeldung)
  • → Haftungsrisiko bei Betriebsprüfung
  • → Zeitverlust (Nachfordern, Nachhalten)
  • → Professionelles Image leidet

💡 Kostet Sie ein abgelaufene Freistellung durchschnittlich 2-4 Stunden Arbeitszeit + Liquiditätsengpass.

Die Lösung: Automatisierte Freistellungsverwaltung

Zentrale Ablage

Alle Freistellungsbescheinigungen an einem Ort. Keine Ordner-Suche mehr. Volltextsuche nach Nachunternehmer, Projekt oder Steuernummer.

✓ Kann bis zu 5 Min. pro Suche sparen*

Automatische Erinnerungen

Das System erinnert Sie rechtzeitig — 90, 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf. Die neue Bescheinigung fordern Sie mit einem Klick per E-Mail beim Nachunternehmer an. Ampel-System zeigt kritische Freistellungen sofort.

✓ Nie wieder Ablauf verpassen

OCR-Automatik

PDF hochladen, fertig. System liest automatisch Steuernummer, Gültigkeitsdatum und Finanzamt aus. Kein manuelles Abtippen.

✓ Kann bis zu 5 Min. pro Freistellung sparen*

CSV-Import

Importieren Sie Ihre bestehende Excel- oder CSV-Liste mit Nachunternehmern in wenigen Minuten. Kein manuelles Neuanlegen.

✓ Schneller Start ohne Abtippen

Prüfungssicher

Vollständiger Audit-Trail: Wer hat wann welche Freistellung hochgeladen? Wichtig bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.

✓ Haftungsrisiko minimiert

Kostenübersicht

Sehen Sie auf einen Blick, welche Freistellungen fehlen und wie viel Bauabzugsteuer Sie ggf. einbehalten müssten.

✓ Liquiditätsplanung vereinfacht

Perfekt für diese Handwerksbranchen

Maler & Lackierer
Elektriker
SHK (Sanitär, Heizung, Klima)
Trockenbau
Zimmerer & Dachdecker
Bodenleger
Schreiner & Tischler
Metallbauer
Fassadenbau

... und viele weitere Gewerke, die mit Nachunternehmern arbeiten

Transparente Preise für jede Betriebsgröße

Starter Plan

29 €/Monat zzgl. USt.

  • Bis 15 Nachunternehmer
  • Unbegrenzte Projekte
  • Automatische OCR-Erkennung
  • Automatische Erinnerungen
  • Ampel-System (Grün/Gelb/Rot)
  • BZSt-Prüfung der Bescheinigungen
  • Audit-Trail & Dokumentation
  • E-Mail Support

ab 29 €/Monat — monatlich kündbar.

Live-Demo ohne Anmeldung testen

Mehr Nachunternehmer? Professional 79 €/Monat (bis 100, inkl. Bauabzugsteuer-Modul, ELSTER-§48a-Anmeldung, DATEV-Export) • Enterprise 249 €/Monat (unbegrenzt). Alle Preise zzgl. USt. • Monatlich kündbar

Beispielrechnung: Malerbetrieb mit 15 Mitarbeitern

Ohne Software (Status Quo):

  • • 15 Nachunternehmer (Trockenbauer, Gerüstbauer, etc.)
  • • 25 Projekte/Jahr
  • • Ø 15 Min. Verwaltung pro Freistellung
  • • Stundensatz Bürokraft: 50€
  • • Zeitaufwand: 15 × 25 × 15 Min. = 94 Std./Jahr
  • • Kosten: 4.688€/Jahr
  • • + Haftungsrisiko (geschätzt: 3.000€)
  • • Gesamt: ca. 7.688€/Jahr

Mit Freistellungs-Manager:

  • • Durchschnittlich 70-80% Zeitersparnis durch Automatisierung*
  • • Zeitaufwand: ca. 19 Std./Jahr (statt 94 Std.)
  • • Kosten Personalzeit: 938€
  • • Software-Kosten (Starter): 29€ × 12 = 348€
  • • Reduziertes Haftungsrisiko: geschätzt 300€
  • • Gesamt: ca. 1.586€/Jahr

Potenzielle Ersparnis: ~6.102€/Jahr*

Typische Amortisation in 2-4 Monaten

→ Berechnen Sie Ihren eigenen ROI

* Beispielrechnung basierend auf typischen Annahmen. Tatsächliche Ersparnisse können je nach Unternehmensgröße, Anzahl der Nachunternehmer und individuellen Prozessen variieren.

Typische Anwendungsfälle

Malerbetrieb mit 20-30 Nachunternehmern

Verwaltet Trockenbauer, Gerüstbauer und Bodenleger zentral. Durch automatische Erinnerungen wurden seit der Einführung keine Freistellungen mehr übersehen.

Hauptvorteil: Liquiditätsschonung durch Vermeidung der Bauabzugsteuer

Elektrobetrieb mit 5-10 Nachunternehmern

Kleinbetrieb nutzt OCR-Funktion für schnelles Erfassen neuer Bescheinigungen. Bürokraft kann durch Automatisierung mehrere Stunden pro Woche sparen*.

Hauptvorteil: Zeitersparnis und einfache Bedienung

* Beispielhafte Darstellung typischer Anwendungsszenarien unserer Kunden

Häufige Fragen

Ist die Software kompliziert zu bedienen?

Nein. Wenn Sie WhatsApp bedienen können, schaffen Sie auch den Freistellungs-Manager. Setup dauert 30 Minuten, inklusive Video-Tutorial.

Kann ich die Software vorab testen?

Ja, in der Live-Demo — ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte: app.freistellungsmanager.de/demo. Zusätzlich gilt eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie, und das Abo ist monatlich kündbar.

Können wir auch von der Baustelle darauf zugreifen?

Ja, die Software ist Cloud-basiert und funktioniert auf jedem Gerät mit Internetverbindung (PC, Tablet, Smartphone). Responsive Design für unterwegs.

Sind unsere Daten sicher?

Ja. Hosting in Deutschland (Frankfurt), DSGVO-konform, ISO-zertifizierte Rechenzentren. Ihre Daten gehören Ihnen, nicht uns.

Was passiert mit unseren Excel-Daten?

Wir helfen Ihnen beim Import. Entweder Sie laden die PDFs hoch (OCR macht den Rest) oder wir importieren Ihre Excel-Liste (kostenloser Service).

Freistellungsbescheinigung für Handwerker und Handwerksbetriebe

Wann braucht ein Handwerksbetrieb die Freistellungsbescheinigung?

Jeder Handwerksbetrieb, der Bauleistungen für andere Unternehmen (Auftraggeber) erbringt, benötigt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG — sobald der Auftragswert pro Auftraggeber und Kalenderjahr 5.000 € netto übersteigt. Ohne diese Bescheinigung behält der Auftraggeber verpflichtend 15 % der Netto-Auftragssumme ein und führt diesen Betrag direkt ans Finanzamt ab.

Kurz gesagt: Wer als Handwerker auf Rechnung für Bauherren, Generalunternehmer oder andere Gewerbetreibende tätig ist, muss eine gültige Freistellungsbescheinigung vorhalten — sonst landet ein Teil der Rechnung nicht auf dem eigenen Konto.

Welche Handwerksleistungen fallen unter die Bauabzugssteuer?

Der Begriff „Bauleistung" ist im §48 EStG bewusst weit gefasst. Typische Handwerksleistungen, die zweifelsfrei darunter fallen:

Elektroinstallationen und Elektroarbeiten
Sanitär-, Heizungs- und Klimainstallationen (SHK)
Maler- und Lackierarbeiten an Gebäuden
Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
Trockenbau und Innenausbau
Bodenverlegearbeiten
Fassadenarbeiten
Metallbauarbeiten am Bau
Schreiner- und Tischlerarbeiten (Einbaumöbel, Fenster, Türen)
Gerüstbauarbeiten

Reine Lieferleistungen ohne Einbau (z. B. Materiallieferung) sowie Planungs- und Beratungsleistungen ohne körperliche Bauarbeit fallen in der Regel nicht unter die Bauabzugssteuer. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.

Bereit, Ihre Freistellungsverwaltung zu vereinfachen?

Testen Sie den Freistellungs-Manager in der Live-Demo — ohne Anmeldung, ohne Kreditkarte.

Live-Demo ohne Anmeldung • 30-Tage-Geld-zurück-Garantie • Monatlich kündbar