Freistellungs-Manager für Handwerksbetriebe
Keine Excel-Listen mehr. Keine abgelaufenen Freistellungen. Keine 15% Bauabzugsteuer. Endlich eine Lösung, die für KMUs gemacht ist.
Kennen Sie das Problem?
Typische Situation:
- ✗ Excel-Liste mit 20+ Nachunternehmern
- ✗ Freistellungen in verschiedenen Ordnern
- ✗ Keine automatischen Erinnerungen
- ✗ Erst bei Zahlung bemerkt: Freistellung abgelaufen!
- ✗ 15% einbehalten und abführen (Liquiditätsproblem)
Die Konsequenzen:
- → Nachunternehmer verärgert (will sein Geld)
- → Verwaltungsaufwand (Bauabzugsteuer-Anmeldung)
- → Haftungsrisiko bei Betriebsprüfung
- → Zeitverlust (Nachfordern, Nachhalten)
- → Professionelles Image leidet
💡 Kostet Sie ein abgelaufene Freistellung durchschnittlich 2-4 Stunden Arbeitszeit + Liquiditätsengpass.
Die Lösung: Automatisierte Freistellungsverwaltung
Zentrale Ablage
Alle Freistellungsbescheinigungen an einem Ort. Keine Ordner-Suche mehr. Volltextsuche nach Nachunternehmer, Projekt oder Steuernummer.
✓ Kann bis zu 5 Min. pro Suche sparen*
Automatische Erinnerungen
Das System erinnert Sie rechtzeitig — 90, 60, 30, 14, 7 und 1 Tag vor Ablauf. Die neue Bescheinigung fordern Sie mit einem Klick per E-Mail beim Nachunternehmer an. Ampel-System zeigt kritische Freistellungen sofort.
✓ Nie wieder Ablauf verpassen
OCR-Automatik
PDF hochladen, fertig. System liest automatisch Steuernummer, Gültigkeitsdatum und Finanzamt aus. Kein manuelles Abtippen.
✓ Kann bis zu 5 Min. pro Freistellung sparen*
CSV-Import
Importieren Sie Ihre bestehende Excel- oder CSV-Liste mit Nachunternehmern in wenigen Minuten. Kein manuelles Neuanlegen.
✓ Schneller Start ohne Abtippen
Prüfungssicher
Vollständiger Audit-Trail: Wer hat wann welche Freistellung hochgeladen? Wichtig bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt.
✓ Haftungsrisiko minimiert
Kostenübersicht
Sehen Sie auf einen Blick, welche Freistellungen fehlen und wie viel Bauabzugsteuer Sie ggf. einbehalten müssten.
✓ Liquiditätsplanung vereinfacht
Perfekt für diese Handwerksbranchen
... und viele weitere Gewerke, die mit Nachunternehmern arbeiten
Transparente Preise für jede Betriebsgröße
Starter Plan
29 €/Monat zzgl. USt.
- Bis 15 Nachunternehmer
- Unbegrenzte Projekte
- Automatische OCR-Erkennung
- Automatische Erinnerungen
- Ampel-System (Grün/Gelb/Rot)
- BZSt-Prüfung der Bescheinigungen
- Audit-Trail & Dokumentation
- E-Mail Support
ab 29 €/Monat — monatlich kündbar.
Mehr Nachunternehmer? Professional 79 €/Monat (bis 100, inkl. Bauabzugsteuer-Modul, ELSTER-§48a-Anmeldung, DATEV-Export) • Enterprise 249 €/Monat (unbegrenzt). Alle Preise zzgl. USt. • Monatlich kündbar
Beispielrechnung: Malerbetrieb mit 15 Mitarbeitern
Ohne Software (Status Quo):
- • 15 Nachunternehmer (Trockenbauer, Gerüstbauer, etc.)
- • 25 Projekte/Jahr
- • Ø 15 Min. Verwaltung pro Freistellung
- • Stundensatz Bürokraft: 50€
- • Zeitaufwand: 15 × 25 × 15 Min. = 94 Std./Jahr
- • Kosten: 4.688€/Jahr
- • + Haftungsrisiko (geschätzt: 3.000€)
- • Gesamt: ca. 7.688€/Jahr
Mit Freistellungs-Manager:
- • Durchschnittlich 70-80% Zeitersparnis durch Automatisierung*
- • Zeitaufwand: ca. 19 Std./Jahr (statt 94 Std.)
- • Kosten Personalzeit: 938€
- • Software-Kosten (Starter): 29€ × 12 = 348€
- • Reduziertes Haftungsrisiko: geschätzt 300€
- • Gesamt: ca. 1.586€/Jahr
Potenzielle Ersparnis: ~6.102€/Jahr*
Typische Amortisation in 2-4 Monaten
* Beispielrechnung basierend auf typischen Annahmen. Tatsächliche Ersparnisse können je nach Unternehmensgröße, Anzahl der Nachunternehmer und individuellen Prozessen variieren.
Typische Anwendungsfälle
Malerbetrieb mit 20-30 Nachunternehmern
Verwaltet Trockenbauer, Gerüstbauer und Bodenleger zentral. Durch automatische Erinnerungen wurden seit der Einführung keine Freistellungen mehr übersehen.
Hauptvorteil: Liquiditätsschonung durch Vermeidung der Bauabzugsteuer
Elektrobetrieb mit 5-10 Nachunternehmern
Kleinbetrieb nutzt OCR-Funktion für schnelles Erfassen neuer Bescheinigungen. Bürokraft kann durch Automatisierung mehrere Stunden pro Woche sparen*.
Hauptvorteil: Zeitersparnis und einfache Bedienung
* Beispielhafte Darstellung typischer Anwendungsszenarien unserer Kunden
Häufige Fragen
Ist die Software kompliziert zu bedienen?
Nein. Wenn Sie WhatsApp bedienen können, schaffen Sie auch den Freistellungs-Manager. Setup dauert 30 Minuten, inklusive Video-Tutorial.
Kann ich die Software vorab testen?
Ja, in der Live-Demo — ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte: app.freistellungsmanager.de/demo. Zusätzlich gilt eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie, und das Abo ist monatlich kündbar.
Können wir auch von der Baustelle darauf zugreifen?
Ja, die Software ist Cloud-basiert und funktioniert auf jedem Gerät mit Internetverbindung (PC, Tablet, Smartphone). Responsive Design für unterwegs.
Sind unsere Daten sicher?
Ja. Hosting in Deutschland (Frankfurt), DSGVO-konform, ISO-zertifizierte Rechenzentren. Ihre Daten gehören Ihnen, nicht uns.
Was passiert mit unseren Excel-Daten?
Wir helfen Ihnen beim Import. Entweder Sie laden die PDFs hoch (OCR macht den Rest) oder wir importieren Ihre Excel-Liste (kostenloser Service).
Freistellungsbescheinigung für Handwerker und Handwerksbetriebe
Wann braucht ein Handwerksbetrieb die Freistellungsbescheinigung?
Jeder Handwerksbetrieb, der Bauleistungen für andere Unternehmen (Auftraggeber) erbringt, benötigt eine gültige Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG — sobald der Auftragswert pro Auftraggeber und Kalenderjahr 5.000 € netto übersteigt. Ohne diese Bescheinigung behält der Auftraggeber verpflichtend 15 % der Netto-Auftragssumme ein und führt diesen Betrag direkt ans Finanzamt ab.
Kurz gesagt: Wer als Handwerker auf Rechnung für Bauherren, Generalunternehmer oder andere Gewerbetreibende tätig ist, muss eine gültige Freistellungsbescheinigung vorhalten — sonst landet ein Teil der Rechnung nicht auf dem eigenen Konto.
Welche Handwerksleistungen fallen unter die Bauabzugssteuer?
Der Begriff „Bauleistung" ist im §48 EStG bewusst weit gefasst. Typische Handwerksleistungen, die zweifelsfrei darunter fallen:
Reine Lieferleistungen ohne Einbau (z. B. Materiallieferung) sowie Planungs- und Beratungsleistungen ohne körperliche Bauarbeit fallen in der Regel nicht unter die Bauabzugssteuer. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.
Jetzt Bescheinigung beantragen oder Gültigkeit prüfen:
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Live-Demo ohne Anmeldung • 30-Tage-Geld-zurück-Garantie • Monatlich kündbar
