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Bauabzugsteuer berechnen: Formel, Beispiele & Rechner [2025]

Die korrekte Berechnung der 15% Bauabzugsteuer ist essentiell. Hier lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Bauabzugsteuer nach §48b EStG richtig berechnen – mit Formel, Beispielen und Rechner.

10 Min. Lesezeit

Die Formel: So wird die Bauabzugsteuer berechnet

Formel:
Bauabzugsteuer = Nettobetrag × 0,15

Die 15% werden vom Nettobetrag (ohne MwSt.) berechnet!

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Nettobetrag ermitteln

Basis ist die Netto-Auftragssumme aus der Rechnung des Nachunternehmers.

Beispiel: Elektroarbeiten
Nettobetrag: 10.000,00 €

Schritt 2: 15% berechnen

Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 0,15 (entspricht 15%).

10.000 € × 0,15 = 1.500,00 €

Schritt 3: Zahlung aufteilen

Brutto-Rechnungsbetrag: 11.900,00 €
- Bauabzugsteuer: 1.500,00 €
= Zahlung an Nachunternehmer: 10.400,00 €
= Zahlung ans Finanzamt: 1.500,00 €

Praxis-Beispiele

Beispiel 1: Standardfall (19% MwSt.)

Netto-Auftragssumme20.000,00 €
+ 19% MwSt.3.800,00 €
= Brutto23.800,00 €
- Bauabzugsteuer (15% von netto)3.000,00 €
Zahlung an Nachunternehmer20.800,00 €
Zahlung ans Finanzamt3.000,00 €

Beispiel 2: Ermäßigter Steuersatz (7% MwSt.)

Netto-Auftragssumme15.000,00 €
+ 7% MwSt.1.050,00 €
= Brutto16.050,00 €
- Bauabzugsteuer (15% von netto)2.250,00 €
Zahlung an Nachunternehmer13.800,00 €

Beispiel 3: Großauftrag

Netto-Auftragssumme250.000,00 €
+ 19% MwSt.47.500,00 €
= Brutto297.500,00 €
- Bauabzugsteuer (15% von netto)37.500,00 €
Zahlung an Nachunternehmer260.000,00 €

⚠️ Liquiditätsimpact: Der Nachunternehmer erhält 37.500 € weniger und muss diese erst über die Steuererklärung zurückfordern (Dauer: 3-6 Monate).

Häufige Berechnungsfehler

❌ Die 5 häufigsten Fehler:

  1. 15% vom Brutto berechnet statt Netto: Richtig ist 15% vom Nettobetrag!
    Falsch: 11.900 € × 0,15 = 1.785 €
    Richtig: 10.000 € × 0,15 = 1.500 €
  2. MwSt. vergessen: Die MwSt. muss bei der Zahlung ans Finanzamt berücksichtigt werden.
  3. Teilzahlungen falsch aufgeteilt: Bei Abschlagszahlungen muss anteilig die Bauabzugsteuer einbehalten werden.
  4. 5.000-€-Grenze falsch angewendet: Die Grenze gilt pro Jahr und Nachunternehmer - nicht pro Auftrag!
  5. Zahlungsfrist überschritten: Die Bauabzugsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt überwiesen werden.

Interaktiver Rechner

Bauabzugsteuer-Rechner

Berechnen Sie die 15% Bauabzugsteuer automatisch mit unserem kostenlosen Online-Rechner.

Zum Rechner →

So vermeiden Sie die Bauabzugsteuer

Mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung entfällt die Bauabzugsteuer komplett. Der Nachunternehmer erhält dann die volle Brutto-Summe.

✓ Mit Freistellung:

Netto10.000,00 €
+ 19% MwSt.1.900,00 €
Zahlung an Nachunternehmer11.900,00 €
Zahlung ans Finanzamt0,00 €

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Bauabzugsteuer?

Die Bauabzugsteuer beträgt 15% der Netto-Vergütung (ohne Mehrwertsteuer). Sie wird vom Auftraggeber einbehalten und ans Finanzamt abgeführt, wenn der Nachunternehmer keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.

Wird die Bauabzugsteuer vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?

Die 15% werden vom NETTOBETRAG berechnet, nicht vom Bruttobetrag! Beispiel: Bei 10.000 € netto sind es 1.500 € Bauabzugsteuer - unabhängig von der Mehrwertsteuer.

Wer trägt die Kosten der Bauabzugsteuer?

Die Bauabzugsteuer ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine Vorauszahlung. Der Nachunternehmer kann sie über die Steuererklärung zurückfordern. Allerdings entstehen ihm Liquiditätsnachteile, da die Rückerstattung Monate dauern kann.

Fazit: Korrekte Berechnung schützt vor Nachzahlungen

Die Bauabzugsteuer von 15% wird vom Nettobetrag berechnet – nicht vom Bruttobetrag. Mit der richtigen Formel und unserem Rechner vermeiden Sie kostspielige Fehler.