Bauabzugsteuer: Pflichten & Fristen 2025
Alle wichtigen Pflichten, Fristen und Haftungsrisiken im Überblick
Ihre Pflichten als Auftraggeber
1. Prüfpflicht vor jeder Zahlung
Vor jeder Zahlung müssen Sie prüfen, ob eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. Die Prüfung umfasst:
- Gültigkeit des Ablaufdatums
- Übereinstimmung des Firmennamens
- Korrekte Steuernummer
- Ausstellende Behörde (Finanzamt)
2. Einbehaltungspflicht (ohne Freistellung)
Liegt keine gültige Freistellung vor, müssen Sie 15% der Netto-Auftragssumme einbehalten.
Berechnungsbeispiel:
- Netto-Auftragssumme: 20.000 €
- + 19% MwSt: 3.800 €
- = Brutto: 23.800 €
Einbehaltung:
- 15% von 20.000 € = 3.000 €
- Zahlung an Nachunternehmer: 20.800 € (23.800 - 3.000)
- Zahlung ans Finanzamt: 3.000 €
3. Meldepflicht ans Finanzamt
Einbehaltene Bauabzugsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats gemeldet und überwiesen werden.
Fristen-Übersicht:
| Zahlung erfolgt in | Meldung & Abführung bis |
|---|---|
| Januar | 10. Februar |
| Februar | 10. März |
| März | 10. April |
| ... usw. | |
4. Bescheinigungspflicht
Sie müssen dem Nachunternehmer eine Bescheinigung über die einbehaltene Steuer ausstellen mit folgenden Angaben:
- Name und Anschrift des Nachunternehmers
- Steuernummer
- Höhe der Bauleistung
- Höhe der einbehaltenen Steuer
- Datum der Zahlung
5. Dokumentationspflicht
Bewahren Sie folgende Unterlagen auf:
- Kopien aller Freistellungsbescheinigungen
- Zeitpunkt der Prüfung (dokumentieren!)
- Verträge mit Nachunternehmern
- Zahlungsnachweise
- Meldungen ans Finanzamt
Haftungsrisiken
⚠️ Sie haften persönlich bei:
- Fehlender Prüfung der Freistellung
- Zahlung trotz abgelaufener Freistellung
- Verspäteter oder fehlender Meldung ans Finanzamt
- Nicht ordnungsgemäßer Dokumentation
Konsequenzen:
- Nachzahlung der Bauabzugsteuer
- Säumniszuschläge (1% pro Monat)
- Zinsen (0,5% pro Monat = 6% p.a.)
- Bußgelder bis 25.000 €
- Strafverfahren bei Vorsatz
Pflichten als Nachunternehmer
1. Freistellung rechtzeitig beantragen
Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen → Sofort nach Gewerbeanmeldung beantragen!
2. Freistellung an Auftraggeber weitergeben
Geben Sie proaktiv Kopien an alle Auftraggeber weiter – noch bevor diese danach fragen.
3. Ablauf überwachen
Verlängerung ca. 3 Monate vor Ablauf beantragen (gleiche Bearbeitungszeit wie Erstantrag!).
4. Bei Einbehaltung: Steuerrückerstattung
Wurde Bauabzugsteuer einbehalten, können Sie diese über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Achtung: Kann mehrere Monate dauern!
Checkliste: So vermeiden Sie Fehler
Nie wieder Fristen verpassen
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