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Bauabzugsteuer: Pflichten & Fristen 2025

Alle wichtigen Pflichten, Fristen und Haftungsrisiken im Überblick

Ihre Pflichten als Auftraggeber

1. Prüfpflicht vor jeder Zahlung

Vor jeder Zahlung müssen Sie prüfen, ob eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt. Die Prüfung umfasst:

2. Einbehaltungspflicht (ohne Freistellung)

Liegt keine gültige Freistellung vor, müssen Sie 15% der Netto-Auftragssumme einbehalten.

Berechnungsbeispiel:

  • Netto-Auftragssumme: 20.000 €
  • + 19% MwSt: 3.800 €
  • = Brutto: 23.800 €

Einbehaltung:

  • 15% von 20.000 € = 3.000 €
  • Zahlung an Nachunternehmer: 20.800 € (23.800 - 3.000)
  • Zahlung ans Finanzamt: 3.000 €

3. Meldepflicht ans Finanzamt

Einbehaltene Bauabzugsteuer muss bis zum 10. des Folgemonats gemeldet und überwiesen werden.

Fristen-Übersicht:

Zahlung erfolgt inMeldung & Abführung bis
Januar10. Februar
Februar10. März
März10. April
... usw.

4. Bescheinigungspflicht

Sie müssen dem Nachunternehmer eine Bescheinigung über die einbehaltene Steuer ausstellen mit folgenden Angaben:

5. Dokumentationspflicht

Bewahren Sie folgende Unterlagen auf:

Haftungsrisiken

⚠️ Sie haften persönlich bei:

  • Fehlender Prüfung der Freistellung
  • Zahlung trotz abgelaufener Freistellung
  • Verspäteter oder fehlender Meldung ans Finanzamt
  • Nicht ordnungsgemäßer Dokumentation

Konsequenzen:

  • Nachzahlung der Bauabzugsteuer
  • Säumniszuschläge (1% pro Monat)
  • Zinsen (0,5% pro Monat = 6% p.a.)
  • Bußgelder bis 25.000 €
  • Strafverfahren bei Vorsatz

Pflichten als Nachunternehmer

1. Freistellung rechtzeitig beantragen

Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen → Sofort nach Gewerbeanmeldung beantragen!

2. Freistellung an Auftraggeber weitergeben

Geben Sie proaktiv Kopien an alle Auftraggeber weiter – noch bevor diese danach fragen.

3. Ablauf überwachen

Verlängerung ca. 3 Monate vor Ablauf beantragen (gleiche Bearbeitungszeit wie Erstantrag!).

4. Bei Einbehaltung: Steuerrückerstattung

Wurde Bauabzugsteuer einbehalten, können Sie diese über die Einkommensteuererklärung zurückfordern. Achtung: Kann mehrere Monate dauern!

Checkliste: So vermeiden Sie Fehler

Freistellung vor jeder Zahlung prüfen (nicht nur einmalig!)
Kopien mit Prüfdatum versehen und archivieren
Erinnerungen 90, 60, 30 Tage vor Ablauf einrichten
Bei Einbehaltung: Meldung bis 10. des Folgemonats
Bescheinigung an Nachunternehmer ausstellen
Digitale Verwaltung nutzen (automatische Erinnerungen!)

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