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Freistellung vergessen: Strafen, Haftung & Nachzahlungen [2025]

Eine vergessene oder abgelaufene Freistellungsbescheinigung kann Sie teuer zu stehen kommen. Hier erfahren Sie alle Konsequenzen – und wie Sie diese vermeiden.

7 Min. Lesezeit

Die harte Realität

Bei fehlender Freistellungsbescheinigung haften Sie als Auftraggeber persönlich für die 15% Bauabzugsteuer – selbst wenn Sie bereits den vollen Betrag an den Nachunternehmer gezahlt haben. Das Finanzamt holt sich das Geld bei Ihnen, nicht beim Nachunternehmer.

Die Kostenkomponenten im Detail

1. Nachzahlung Bauabzugsteuer (15%)

Basis: Netto-Vergütung an den Nachunternehmer

Beispiel: Zahlung 100.000 € (netto)
Nachzahlung: 15.000 €

%

2. Säumniszuschläge (1% pro Monat)

Bei verspäteter Zahlung: 1% der Steuerschuld pro angefangenem Monat

Beispiel: 15.000 € × 6 Monate verspätet
Säumniszuschläge: 900 €

Zins

3. Zinsen (0,5% pro Monat = 6% p.a.)

Verzugszinsen auf die ausstehende Steuerschuld

Beispiel: 15.000 € × 6 Monate
Zinsen: 450 €

4. Bußgelder (bis 25.000 €)

Bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Steuerverkürzung

  • • Leichtfertigkeit: 500 - 5.000 €
  • • Grobe Fahrlässigkeit: 5.000 - 15.000 €
  • • Vorsatz: 15.000 - 25.000 € + Strafverfahren

Rechenbeispiel: Die Gesamtkosten

Szenario: Zahlung ohne Freistellung

Netto-Zahlung an Nachunternehmer100.000 €
Nachzahlung Bauabzugsteuer (15%)15.000 €
+ Säumniszuschläge (6 Monate)900 €
+ Zinsen (6 Monate)450 €
+ Bußgeld (geschätzt)2.000 €
GESAMTKOSTEN18.350 €

Wichtig: Sie haben bereits 100.000 € gezahlt UND müssen nochmals 18.350 € ans Finanzamt zahlen!

Wann droht Steuerhinterziehung?

Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) droht bei:

⚖️ Strafrechtliche Konsequenzen:

  • Geldstrafe: Bis zu 360 Tagessätze (je nach Einkommen)
  • Freiheitsstrafe: Bei schwerem Betrug bis zu 5 Jahre
  • Eintrag ins Führungszeugnis: Kann Geschäftsbeziehungen gefährden
  • Verlust der Freistellung: Finanzamt kann eigene Freistellung entziehen

So schützen Sie sich vor Strafen

✓ Präventions-Checkliste:

  1. Fordern Sie Freistellung VOR Auftragserteilung an
  2. Prüfen Sie Gültigkeit vor jeder Zahlung
  3. Richten Sie Erinnerungen 90/60/30 Tage vor Ablauf ein
  4. Dokumentieren Sie alle Freistellungen (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)
  5. Bei Zweifel: 15% einbehalten und ans Finanzamt abführen
  6. Nutzen Sie digitale Tools zur automatischen Überwachung

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Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich ohne Freistellung zahle?

Sie haften persönlich für die nicht einbehaltene Bauabzugsteuer (15% der Netto-Vergütung). Zusätzlich fallen Säumniszuschläge (1% pro Monat), Zinsen (0,5% pro Monat) und ggf. Bußgelder bis 25.000 € an. Bei vorsätzlichem Handeln droht Steuerhinterziehung.

Wie hoch ist die Strafe bei fehlender Freistellung?

Die Strafe besteht aus mehreren Komponenten: 1) Nachzahlung der 15% Bauabzugsteuer, 2) Säumniszuschläge von 1% pro Monat, 3) Zinsen von 0,5% pro Monat (6% p.a.), 4) Bußgelder bis 25.000 € bei leichtfertiger Steuerverkürzung. Bei Vorsatz: Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Kann ich nachträglich noch eine Freistellung einreichen?

Nein. Die Freistellung muss VOR der Zahlung vorliegen. Eine nachträglich eingereichte Freistellung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Sie haften trotzdem für die Bauabzugsteuer.

Fazit: Prävention ist günstiger als Nachzahlung

Die Konsequenzen einer fehlenden Freistellungsbescheinigung können existenzbedrohend sein. Eine Software-Lösung zur automatischen Überwachung kostet einen Bruchteil einer einzigen Nachzahlung.