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Freistellungsbescheinigung beantragen — ELSTER-Checkliste

Schritt-für-Schritt durch den Antrag nach § 48b EStG über mein ELSTER: Voraussetzungen prüfen, Stammdaten sammeln, Antrag stellen, Verlängerung planen.

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Was Sie in der Checkliste finden

  • 7 Abschnitte mit insgesamt 35+ Prüfpunkten
  • Voraussetzungen § 48b EStG kompakt
  • ELSTER-Workflow Schritt für Schritt
  • Verlängerung und Auftraggeber-Pflichten

Inhalt im Überblick

  1. Voraussetzungen prüfen — bin ich antragsberechtigt?
  2. Stammdaten und Unterlagen bereitlegen
  3. ELSTER-Antrag stellen — Schritt für Schritt
  4. Nach Antragseingang: Fristen und Reaktion
  5. Bescheinigung erhalten — sichere Ablage
  6. Auftraggeber-Pflichten kennen
  7. Verlängerung rechtzeitig planen

Häufige Fragen

Wie lange ist die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG gültig?

Maximal 3 Jahre laut Gesetz. In der Praxis wird der Erstantrag häufig auf 1 Jahr ausgestellt, Folgeanträge dann auf bis zu 3 Jahre. Verlängerungen sollten 3 Monate vor Ablauf gestellt werden, um Lücken zu vermeiden.

Was kostet der Antrag über mein ELSTER?

Der Antrag ist kostenfrei. Voraussetzung ist ein aktiviertes mein-ELSTER-Konto mit Zertifikatsdatei.

Wer prüft, ob meine Freistellungsbescheinigung echt ist?

Auftraggeber müssen die Echtheit über das BZSt-Online-Portal (eibe.bff-online.de) verifizieren. Aktenzeichen und Sicherheitsnummer der Bescheinigung sind dafür nötig.

Gilt eine Freistellungsbescheinigung auch unterhalb der Bagatellgrenze?

Bis 5.000 € Auftragssumme pro Kalenderjahr (15.000 € bei umsatzsteuerfreien Vermietern) entfällt der Steuerabzug ohnehin (§ 48 Abs. 2 EStG). Eine Bescheinigung ist dort nicht erforderlich, schadet aber nicht.

Mehr als nur eine Checkliste?

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