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Freistellungsbescheinigung beantragen — ELSTER-Checkliste
Schritt-für-Schritt durch den Antrag nach § 48b EStG über mein ELSTER: Voraussetzungen prüfen, Stammdaten sammeln, Antrag stellen, Verlängerung planen.
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Was Sie in der Checkliste finden
- 7 Abschnitte mit insgesamt 35+ Prüfpunkten
- Voraussetzungen § 48b EStG kompakt
- ELSTER-Workflow Schritt für Schritt
- Verlängerung und Auftraggeber-Pflichten
Inhalt im Überblick
- Voraussetzungen prüfen — bin ich antragsberechtigt?
- Stammdaten und Unterlagen bereitlegen
- ELSTER-Antrag stellen — Schritt für Schritt
- Nach Antragseingang: Fristen und Reaktion
- Bescheinigung erhalten — sichere Ablage
- Auftraggeber-Pflichten kennen
- Verlängerung rechtzeitig planen
Häufige Fragen
Wie lange ist die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG gültig?
Maximal 3 Jahre laut Gesetz. In der Praxis wird der Erstantrag häufig auf 1 Jahr ausgestellt, Folgeanträge dann auf bis zu 3 Jahre. Verlängerungen sollten 3 Monate vor Ablauf gestellt werden, um Lücken zu vermeiden.
Was kostet der Antrag über mein ELSTER?
Der Antrag ist kostenfrei. Voraussetzung ist ein aktiviertes mein-ELSTER-Konto mit Zertifikatsdatei.
Wer prüft, ob meine Freistellungsbescheinigung echt ist?
Auftraggeber müssen die Echtheit über das BZSt-Online-Portal (eibe.bff-online.de) verifizieren. Aktenzeichen und Sicherheitsnummer der Bescheinigung sind dafür nötig.
Gilt eine Freistellungsbescheinigung auch unterhalb der Bagatellgrenze?
Bis 5.000 € Auftragssumme pro Kalenderjahr (15.000 € bei umsatzsteuerfreien Vermietern) entfällt der Steuerabzug ohnehin (§ 48 Abs. 2 EStG). Eine Bescheinigung ist dort nicht erforderlich, schadet aber nicht.
Mehr als nur eine Checkliste?
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