Was ist eine Freistellungsbescheinigung?
Die Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist ein amtliches Dokument des Finanzamts. Es bescheinigt, dass ein Unternehmen seinen steuerlichen Pflichten nachkommt — also keine Steuerrückstände hat und regelmäßig Steuererklärungen abgibt.
Der Name ist Programm: Das Unternehmen wird vom Steuerabzug freigestellt. Ohne diese Bescheinigung muss der Auftraggeber bei jeder Zahlung für Bauleistungen 15 % der Rechnungssumme direkt ans Finanzamt abführen — die sogenannte Bauabzugsteuer (§48 EStG).
Konkretes Beispiel:
Handwerker Müller stellt eine Rechnung über 10.000 €. Liegt keine gültige Freistellungsbescheinigung vor, behält der Auftraggeber 1.500 € ein und führt sie ans Finanzamt ab. Herr Müller erhält nur 8.500 € — obwohl er den vollen Betrag für Materialien und Lohn eingeplant hatte.
Mit gültiger Freistellungsbescheinigung erhält Herr Müller die vollen 10.000 €. Die Bauabzugsteuer entfällt. Wie die Bauabzugsteuer genau funktioniert, erklären wir hier.
Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, das Bauleistungen erbringt. Der Begriff ist weit gefasst:
Handwerksbetriebe
Elektriker, Maler, Dachdecker, Sanitär — alle Gewerke, die am Bau tätig sind.
Generalunternehmer
GU müssen nicht nur eine eigene Freistellung haben — sie müssen auch alle Nachunternehmer prüfen.
Bauträger
Bauträger sind sowohl als Auftraggeber (Pflicht zur Prüfung) als auch als Leistungserbringer betroffen.
Als Auftraggeber sind Unternehmen grundsätzlich ab 5.000 € Bauleistungen pro Nachunternehmer und Kalenderjahr zur Prüfung verpflichtet (allgemeine Bagatellgrenze nach §48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Eine erhöhte Bagatellgrenze von 15.000 € gilt ausschließlich für Unternehmer mit ausschließlich umsatzsteuerfreien Vermietungsumsätzen (§48 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). Privatpersonen sind in der Regel ausgenommen (es sei denn, die Bauleistung betrifft vermietetes Eigentum).
Wie beantrage ich sie beim Finanzamt?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt — entweder postalisch oder online über ELSTER. Der Online-Weg ist empfohlen: Er ist schneller, Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung und können den Status nachverfolgen.
Was Sie brauchen:
- Gewerbeanmeldung
- Steuernummer (zuständiges Finanzamt)
- Handelsregisterauszug (GmbH, UG, AG — max. 3 Monate alt)
- Keine Steuerrückstände
- Steuererklärungen der letzten 3 Jahre abgegeben
Bearbeitungszeit:
Wie lange ist sie gültig?
Die Freistellungsbescheinigung wird in der Regel für 3 Jahre ausgestellt. Das Ablaufdatum steht direkt auf dem Dokument.
⏰ Wichtige Fristen:
- 90 Tage vor Ablauf: Verlängerungsantrag stellen
- 60 Tage vor Ablauf: Beim Finanzamt nachfassen, falls keine Rückmeldung
- Bei Ablauf ohne neue Bescheinigung: Auftraggeber muss sofort wieder 15 % einbehalten
Die Verlängerung funktioniert genauso wie der Erstantrag — gleiche Unterlagen, gleicher Weg (postalisch oder ELSTER), gleiche Bearbeitungszeit. Verlängerung im Detail: So beantragen Sie rechtzeitig.
Freistellungsbescheinigung prüfen
Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung jedes Nachunternehmers vor jeder Zahlung zu prüfen. Das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) bietet hierfür ein Online-Abfrageportal.
Was Sie prüfen müssen:
- Firmenname stimmt mit Rechnung überein
- Steuernummer ist korrekt
- Ablaufdatum noch nicht überschritten
- Ausstellendes Finanzamt ist zuständig
- Bescheinigung ist original oder beglaubigte Kopie
Mit Software automatisieren:
Wer mehr als 5 Nachunternehmer hat, verliert mit manueller Prüfung schnell den Überblick. Der Freistellungsmanager überwacht alle Fristen automatisch und warnt rechtzeitig.
→ Freistellungs-Checker ausprobierenHäufige Fehler bei der Freistellungsbescheinigung
Zu spät beantragt
Folge: Lücke zwischen Ablauf und neuer Bescheinigung — Auftraggeber muss einbehalten
✓ Lösung: Verlängerung 90 Tage vor Ablauf stellen. Erinnerung einrichten.
Falscher Firmenname im Antrag
Folge: Rückfragen vom Finanzamt, Verzögerungen von Wochen
✓ Lösung: Exakte Schreibweise wie im Handelsregister verwenden (inkl. Rechtsform).
Freistellung liegt vor, aber nicht geprüft
Folge: Auftraggeber zahlt trotzdem — oder zahlt ohne Prüfung und haftet
✓ Lösung: Prüfung vor jeder Zahlung dokumentieren und Prüfergebnis archivieren.
Kopie statt Original akzeptiert
Folge: Bei Betriebsprüfung keine Anerkennung — Haftung trotz Prüfung
✓ Lösung: Nur Originale oder beglaubigte Kopien akzeptieren und digital archivieren.
Häufige Fragen zur Freistellungsbescheinigung
Was ist eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG?
Eine Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG ist ein amtliches Dokument des Finanzamts, das bescheinigt, dass ein Bauunternehmen keine offenen Steuerschulden hat. Liegt sie vor, muss der Auftraggeber keine Bauabzugsteuer (15 % der Rechnungssumme) einbehalten.
Wer braucht eine Freistellungsbescheinigung?
Alle Unternehmen, die Bauleistungen erbringen, benötigen eine Freistellungsbescheinigung — also Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Nachunternehmer und Subunternehmer. Ohne sie muss der Auftraggeber 15 % der Rechnungssumme direkt ans Finanzamt abführen.
Wie lange ist eine Freistellungsbescheinigung gültig?
In der Regel wird die Freistellungsbescheinigung für 3 Jahre ausgestellt. Sie sollten den Verlängerungsantrag mindestens 90 Tage vor Ablauf stellen, da die Bearbeitung beim Finanzamt 4–8 Wochen dauern kann.
Wie beantrage ich eine Freistellungsbescheinigung beim Finanzamt?
Den Antrag stellen Sie entweder online über das ELSTER-Portal (empfohlen, da schnellere Bearbeitung in 3–6 Wochen) oder postalisch bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Sie benötigen Gewerbeanmeldung, Steuernummer und Nachweise zu abgegebenen Steuererklärungen.
Was passiert, wenn die Freistellungsbescheinigung abläuft?
Läuft die Freistellungsbescheinigung ab, ohne dass eine neue vorliegt, muss der Auftraggeber ab dem nächsten Zahlungsvorgang wieder 15 % Bauabzugsteuer einbehalten. Das führt zu Liquiditätsengpässen und Aufwand bei der späteren Anrechnung auf die Steuerschuld.
Kann ich die Freistellungsbescheinigung eines Nachunternehmers prüfen?
Ja. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betreibt ein öffentliches Abfrageportal, über das Sie die Gültigkeit einer Freistellungsbescheinigung anhand der Bescheinigungsnummer prüfen können. Unser Freistellungs-Checker automatisiert diesen Prozess für alle Ihre Nachunternehmer.
Was ist der Unterschied zwischen §48b EStG und §13b UStG?
§48b EStG regelt die Bauabzugsteuer (Einkommensteuer): Der Auftraggeber muss 15 % der Rechnungssumme einbehalten, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. §13b UStG regelt die Umkehrung der Umsatzsteuerschuldnerschaft (Reverse Charge) — ein separates Thema, das unabhängig von der Freistellungsbescheinigung gilt.
Weiterführende Themen
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Nie wieder manuell prüfen: Der Freistellungsmanager überwacht alle Fristen und warnt automatisch — 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf.
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