Netto/Brutto-Rechner: Bauabzugssteuer
Berechnen Sie die korrekte Berechnungsgrundlage der 15% Bauabzugssteuer
Eingabe
Wichtig: Die Bauabzugssteuer wird immer von der Gegenleistung berechnet — dem Bruttobetrag (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer, §48 Abs. 3 EStG) – nie nur vom Nettobetrag!
* Dieser Rechner dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Für verbindliche steuerrechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Ergebnis
Geben Sie einen Betrag ein und klicken Sie auf "Berechnen"
Warum wird vom Brutto berechnet?
Gemäß §48 Abs. 1 EStG beträgt die Bauabzugssteuer 15 % der Gegenleistung — und §48 Abs. 3 EStG definiert eindeutig: „Gegenleistung im Sinne des Absatzes 1 ist das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer." Bemessungsgrundlage ist also der Bruttobetrag der Rechnung. Viele Auftraggeber berechnen irrtümlicherweise 15 % nur vom Nettobetrag — dann wird zu wenig einbehalten, und für den Fehlbetrag haftet der Auftraggeber nach §48a Abs. 3 EStG persönlich.
Typische Fehler
- 1Fehler: 15 % nur vom Nettobetrag berechnen. Richtig: Immer 15 % vom Bruttobetrag (Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer) berechnen.
- 2Fehler: Bauabzugssteuer erst bei Rechnungsstellung einbehalten statt bei Zahlung. Richtig: Einbehalt erfolgt zum Zeitpunkt der Zahlung an den Nachunternehmer.
- 3Fehler: Kein Einbehalt, weil eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung vorliegt. Richtig: Gültigkeit der Bescheinigung immer zum Zahlungszeitpunkt prüfen.
Rechenbeispiele
| Nettobetrag | + 19% MwSt. | Brutto | 15 % von Brutto (korrekt) | 15 % von Netto (falsch) |
|---|---|---|---|---|
| 5.000,00 € | 950,00 € | 5.950,00 € | 892,50 € | 750,00 € |
| 10.000,00 € | 1.900,00 € | 11.900,00 € | 1.785,00 € | 1.500,00 € |
| 50.000,00 € | 9.500,00 € | 59.500,00 € | 8.925,00 € | 7.500,00 € |
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