Netto/Brutto-Rechner: Bauabzugssteuer
Berechnen Sie die korrekte Berechnungsgrundlage der 15% Bauabzugssteuer
Eingabe
Wichtig: Die Bauabzugssteuer wird immer vom Nettobetrag berechnet – nie vom Bruttobetrag!
* Dieser Rechner dient ausschließlich zur Information und Orientierung. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Für verbindliche steuerrechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Ergebnis
Geben Sie einen Betrag ein und klicken Sie auf "Berechnen"
Warum wird vom Netto berechnet?
Gemäß §48 EStG beträgt die Bauabzugssteuer 15% der Gegenleistung – und als Gegenleistung gilt die Nettovergütung ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist eine durchlaufende Steuer, die wirtschaftlich dem Fiskus zusteht und daher nicht Teil der Berechnungsgrundlage ist. Viele Auftraggeber berechnen irrtümlicherweise 15% vom Bruttobetrag, was zu einer Überzahlung ans Finanzamt führt.
Typische Fehler
- 1Fehler: 15% vom Bruttobetrag berechnen. Richtig: Immer 15% vom Nettobetrag (ohne MwSt.) berechnen.
- 2Fehler: Bauabzugssteuer erst bei Rechnungsstellung einbehalten statt bei Zahlung. Richtig: Einbehalt erfolgt zum Zeitpunkt der Zahlung an den Nachunternehmer.
- 3Fehler: Kein Einbehalt, weil eine abgelaufene Freistellungsbescheinigung vorliegt. Richtig: Gültigkeit der Bescheinigung immer zum Zahlungszeitpunkt prüfen.
Rechenbeispiele
| Nettobetrag | + 19% MwSt. | Brutto | 15% von Netto (korrekt) | 15% von Brutto (falsch) |
|---|---|---|---|---|
| 5.000,00 € | 950,00 € | 5.950,00 € | 750,00 € | 892,50 € |
| 10.000,00 € | 1.900,00 € | 11.900,00 € | 1.500,00 € | 1.785,00 € |
| 50.000,00 € | 9.500,00 € | 59.500,00 € | 7.500,00 € | 8.925,00 € |
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