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Handwerkskammer-Leitfaden

Freistellungsbescheinigung für Handwerksbetriebe: Der komplette Leitfaden

10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze:

  • Freistellungsbescheinigung befreit von 15% Bauabzugsteuer
  • Beantragung beim zuständigen Finanzamt (Formular USt 1 TH)
  • Gültigkeit: max. 3 Jahre, oft kürzer
  • Handwerksbetriebe MÜSSEN Freistellungen von Nachunternehmern prüfen
  • Haftung bei fehlenden oder abgelaufenen Freistellungen

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?

Die Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetz (EStG) ist ein Dokument, das Bauunternehmen und Handwerksbetrieben bescheinigt, dass sie von der Pflicht befreit sind, 15% der Zahlungen an Nachunternehmer als Bauabzugsteuer einzubehalten.

Gesetzliche Grundlage:

Seit 2002 gilt: Wer Bauleistungen von Nachunternehmern bezieht, muss grundsätzlich 15% der Zahlungssumme einbehalten und an das Finanzamt abführen – es sei denn, der Nachunternehmer legt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor.

⚠️ Wichtig für Handwerksbetriebe

Auch Handwerksbetriebe benötigen eine Freistellungsbescheinigung, wenn sie als Nachunternehmer für andere Bauunternehmen tätig sind. Ohne diese Bescheinigung wird Ihnen 15% der Zahlung einbehalten!

Für wen ist die Freistellungsbescheinigung relevant?

Sie BRAUCHEN eine Freistellungsbescheinigung, wenn:

Sie MÜSSEN Freistellungen PRÜFEN, wenn:

Typische Beispiele aus dem Handwerk:

Beispiel 1: Malerbetrieb als Nachunternehmer

Ein Generalunternehmer beauftragt Sie als Malerbetrieb mit Malerarbeiten an einem Neubau.
→ Sie benötigen eine Freistellungsbescheinigung, sonst behält der GU 15% ein.

Beispiel 2: Elektriker beauftragt Trockenbauer

Sie als Elektrobetrieb beauftragen einen Trockenbauer, um Vorarbeiten zu erledigen.
→ Sie müssen die Freistellungsbescheinigung des Trockenbauers prüfen, sonst haften Sie.

Beispiel 3: Dachdecker verleiht Gerüst

Sie vermieten als Dachdecker ein Gerüst an einen anderen Handwerksbetrieb.
→ Gerüstverleih ist KEINE Bauleistung, daher keine Freistellung nötig. (Aber: Gerüstaufbau IST eine Bauleistung!)

Schritt-für-Schritt: Freistellungsbescheinigung beantragen

Schritt 1: Formular herunterladen

Laden Sie das Formular "USt 1 TH" (Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung) von der Website Ihres Finanzamts herunter.

→ Oder nutzen Sie ELSTER (elektronische Steuererklärung) für digitale Beantragung

Schritt 2: Formular ausfüllen

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • • Firma, Rechtsform, Anschrift
  • • Steuernummer / Steuer-ID
  • • Tätigkeitsbeschreibung (z.B. "Malerarbeiten", "Elektroinstallationen")
  • • Voraussichtlicher Jahresumsatz
  • • Bankverbindung
  • • Unterschrift des Geschäftsführers / Inhabers

Schritt 3: Unterlagen beifügen

Je nach Finanzamt werden zusätzlich benötigt:

  • • Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • • Handelsregisterauszug (bei GmbH/UG)
  • • Nachweis über Kranken- und Rentenversicherung
  • • Letzte Steuerbescheide (ESt/KSt/USt)
  • • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Schritt 4: Antrag einreichen

Senden Sie den Antrag an Ihr zuständiges Finanzamt (Betriebsstätte). Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen.

Schritt 5: Bescheinigung erhalten & weitergeben

Nach Prüfung erhalten Sie die Freistellungsbescheinigung per Post. Geben Sie Kopien an alle Auftraggeber weiter, bei denen Sie als Nachunternehmer tätig sind.

Pflichten bei Beauftragung von Nachunternehmern

Wenn Sie selbst Nachunternehmer beauftragen (z.B. als Generalunternehmer oder bei Subvergabe), haften Sie persönlich, falls die Freistellungsbescheinigung fehlt oder abgelaufen ist.

Ihre Pflichten als Auftraggeber:

  1. 1. Freistellung VOR Auftragsvergabe anfordern
    Fragen Sie BEVOR Sie einen Nachunternehmer beauftragen nach der Freistellungsbescheinigung. Liegt keine vor: 15% einbehalten!
  2. 2. Gültigkeit prüfen
    Achten Sie auf das Ablaufdatum! Eine abgelaufene Freistellung ist wertlos.
  3. 3. Kopie ablegen
    Bewahren Sie eine Kopie der Freistellungsbescheinigung mindestens 10 Jahre auf (Aufbewahrungspflicht nach AO).
  4. 4. Ablaufdatum überwachen
    Läuft die Freistellung während der Zusammenarbeit ab, müssen Sie rechtzeitig eine neue Bescheinigung anfordern – oder ab Ablauf 15% einbehalten.
  5. 5. Bei fehlender Freistellung: Bauabzugsteuer abführen
    Bis zum 10. des Folgemonats müssen Sie die einbehaltenen 15% an Ihr Finanzamt überweisen (Formular "Anmeldung der Bauabzugsteuer").

Haftungsrisiko:

Wenn Sie trotz fehlender Freistellungsbescheinigung die vollen 100% an den Nachunternehmer zahlen und keine Bauabzugsteuer abführen, haften Sie gegenüber dem Finanzamt für die 15%. Das kann bei großen Aufträgen schnell 5-stellige Beträge bedeuten!

Handwerkskammer-Checkliste: So vermeiden Sie Fehler

✓ Checkliste für Handwerksbetriebe

Haben Sie selbst eine gültige Freistellungsbescheinigung?
Liegt das Ablaufdatum in der Zukunft? (Check: mind. alle 3 Monate)
Haben Sie Kopien an alle Auftraggeber weitergegeben?
Haben Sie von ALLEN Nachunternehmern Freistellungsbescheinigungen?
Sind alle Freistellungen Ihrer Nachunternehmer noch gültig?
Haben Sie ein System zur Überwachung der Ablaufdaten?
Bewahren Sie alle Freistellungen mindestens 10 Jahre auf?
Wissen Ihre Mitarbeiter, wie man Freistellungen prüft?

Digitale Verwaltung: Wie moderne Handwerksbetriebe arbeiten

Viele Handwerksbetriebe verwalten Freistellungen noch manuell in Excel oder Papier-Ordnern. Das führt zu Problemen:

Moderne Lösung: Digitale Freistellungsverwaltung

Vorteile digitaler Tools:

  • ✓ Automatische Erinnerungen 60/30/14 Tage vor Ablauf
  • ✓ OCR-Erkennung (System liest Daten aus PDF automatisch)
  • ✓ Ampel-System (Grün/Gelb/Rot für schnellen Überblick)
  • ✓ Zentrale Ablage (kein Ordner-Chaos mehr)
  • ✓ Prüfungssicher (Audit-Trail für Betriebsprüfungen)

Empfehlung der Handwerkskammer:

Ab 10+ Nachunternehmern lohnt sich eine digitale Lösung. Zeitersparnis: 80% (15 Min. manuell → 3 Min. digital pro Freistellung).

→ Mehr zur digitalen Lösung für Handwerksbetriebe

Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange ist eine Freistellungsbescheinigung gültig?

Maximal 3 Jahre. In der Praxis oft kürzer (6-18 Monate), abhängig von der Bonität und Zuverlässigkeit des Unternehmens. Das Finanzamt entscheidet individuell.

Was passiert, wenn ich als Nachunternehmer keine Freistellung habe?

Ihr Auftraggeber muss 15% der Zahlung einbehalten und an das Finanzamt abführen. Sie erhalten also nur 85% der vereinbarten Summe. Die 15% können Sie später mit Ihrer Steuerschuld verrechnen – aber das dauert und kostet Liquidität.

Kann ich auch nachträglich eine Freistellungsbescheinigung beantragen?

Ja, aber die Freistellung gilt erst ab Ausstellungsdatum, NICHT rückwirkend. Für bereits abgerechnete Aufträge ohne Freistellung wird die Bauabzugsteuer fällig.

Gilt eine Freistellungsbescheinigung bundesweit?

Ja. Eine vom Finanzamt München ausgestellte Freistellung gilt auch für Aufträge in Hamburg.

Muss ich die Freistellung bei jedem Auftrag neu vorlegen?

Nein. Solange die Freistellung gültig ist, reicht es, sie einmal beim Auftraggeber zu hinterlegen. Bei neuen Aufträgen mit dem gleichen Auftraggeber ist keine erneute Vorlage nötig (außer die alte ist abgelaufen).

Unterstützung für Handwerksbetriebe

Der Freistellungs-Manager hilft Handwerksbetrieben, Freistellungsbescheinigungen zentral zu verwalten und automatisch zu überwachen.

Fazit

Die Freistellungsbescheinigung ist für Handwerksbetriebe essentiell – sowohl wenn Sie selbst als Nachunternehmer tätig sind, als auch wenn Sie Nachunternehmer beauftragen.

Wichtigste Punkte:

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Handwerkskammer oder Ihren Steuerberater.